VDGN

VDGN: Lug und Trug?

Wer hat dem VDGN eigentlich gestattet, auf Privatgelände (Kleingartenanlagen sind zwar öffentlich zugänglich, formal juristisch aber Privatgelände), sein Mitgliederwerbeblatt, irreführend als “VDGN-Nachrichten” bezeichnet, zu verteilen? Zeitweise belästigt eine Ein-Mann-Drückerkolonne auf den öffentlichen Zuwegungen zur KGA “Märchenland” die Passanten und möchte diesen die 5-€-Broschüren des VDGN aufschwatzen. Für Werbung auf öffentlichen Wegen und Plätzen bedarf es jedoch der vorherigen Genehmigung durch das zuständige bezirkliche Ordnungsamt, die liegt im beschriebenen Fall nicht vor. Soviel zur Rechtstreue des VDGN.

GEZ

In reißerischer Aufmachung wird die neue GEZ-Gebühr thematisiert, Kleingärtner werden dadurch verunsichert und irritiert, Unmut wird zielgerichtet gegen Bundes- und Landesverband geschürt, nur die vom VDGN sind halt die Guten - die bekannte VDGN- Masche. Fakt ist, dass im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nichts zu den Kleingartenlauben steht, Fakt ist auch, dass sich die Kanzleichefs der Ministerpräsidenten auf eine Nichtveranlagung von nicht zum Wohnen geeigneten Kleingartenlauben protokollarisch geeinigt haben. Falsch ist jedoch die Auffassung des VDGN, dass bereits der Strom- und Wasseranschluß eine Laube als zum Wohnen geeignet darstellt. Dazu hat der BGH u.a in der Entscheidung III ZR 331/02 ausgeführt: “ ...ein mit allen Versorgungseinrichtungen versehenes und im übrigen nach den Maßstäben des Rechts der DDR die bautechnischen Anforderungen für eine Wohnnutzung erfüllendes Gebäude...”.. Auf die Beheizbarkeit kommt es dabei nicht an. Inzwischen haben viele Kleingärtner gegenüber der GEZ unter Bezug auf den neuen Rundfunkbetragsstaatsvertrag ihr Rundfunkgerät im Kleingarten zum Jahresende abgemeldet und dafür auch von der GEZ eine Bestätigung erhalten. Es funktioniert genauso, wie es der Landesverband allen Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern mitgeteilt hat. Folgen wir aber doch einmal der inneren Logik dieses Artikels: Der VDGN hat sich für die Kleingärtner eingesetzt, aber der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wurde nicht geändert. Was also hat der VDGN erreicht? NICHTS! Spannend ist jedoch die Frage, was der VDGN für seine wirklichen Mitglieder, die Grundstücksnutzer, Wochenendsiedler und Datschenbesitzer hinsichtlich einer Befreiung seines Klientels von der GEZ-Gebühr bewirkt hat: NICHTS! Der ganze Artikel ist “Viel Lärm um NICHTS” - typisch VDGN.

Rache?

In der Anlage “Heinersdorf” hat ein Nutzer seine Parzelle faktisch zu einer “Außenstelle des VDGN” umfunktioniert und aktiv Mitgliederwerbung für den VDGN betrieben. Der Bezirksverband hat dieses nicht vom Unterpachtvertrag gedeckte Verhalten erfolgreich untersagt. Bei einer Kontrolle, ob die unzulässigen Werbemaßnahmen tatsächlich von der Parzelle entfernt wurden, fiel auf, dass auf wundersame Weise die erst vor einigen Jahren übernommene Gartenlaube um einen Anbau erweitert wurde. Der Weißenseer Bezirksverband hat den Nutzer daraufhin selbstverständlich aufgefordert, diesen Anbau wieder zu entfernen - diese Aufforderung erging zeitlich deutlich vor der im VDGN-Artikel benannten Delegiertenkonferenz des Kleingartenvereins, wo ist denn da “Rache”? Im Gerichtsverfahren wurde da wie ein Kaninchen aus dem Zauberhut eine “Genehmigung” des Vereinsvorstands, unterzeichnet vom ehemaligen 2. Vorsitzenden des Kleingartenvereins und ebenfalls bekennendem VDGN-Mitglied, für den Anbau vorgelegt. Das Amtsgericht würdigte diese “Genehmigung” höher als die vertragliche Verpflichtung im Unterpachtvertrag, in dem ja präzise eine Erweiterung auf mehr als 24 m² bebaute Grundfläche ausgeschlossen wird und entschied daher gegen den Bezirksverband. Merkwürdig ist allerdings, dass diese “Genehmigung” im vorausgegangenen Schriftwechsel zwischen Bezirksverband und Nutzer nicht vorgelegt wurde, dass dieses Dokument entgegen den Vereinsgepflogenheiten nicht mit dem Vereinssiegel abgestempelt wurde, dass in der Vereinsakte des Kleingartenvereins weder ein Bauantrag noch eine Kopie der “Genehmigung” hinterlegt wurde und dass dieser Vorgang nie in einer Vorstandssitzung des Kleingartenvereins besprochen wurde. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Dichtheitsprüfung

Stimmt, es gibt derzeit für Berlin und Brandenburg keine gesetzliche Fristenregelung zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung für Abwasseranlagen. Wir Kleingärtner nehmen die Sorge um den Erhalt unserer Umwelt sehr Ernst, nicht nur mit Worten, sondern auch durch Taten. Und deshalb wird der Bezirksverband Weißensee auch zukünftig darauf bestehen, dass beim Nutzerwechsel entweder vom abgebenden oder vom übernehmenden Pächter ein Dichtheitszertifikat für die Abwasseranlage vorgelegt werden muss. Vergessen hat der VDGN zu erwähnen, dass es neben den gesetzlichen Verpflichtungen auch privatrechtliche Regelungen im Pachtvertrag geben kann, die dann ebenfalls zu beachten wären. Aber mit dieser Vervollständigung wäre dieser Artikel frei von Polemik und damit für die VDGN- Eigenwerbung unbrauchbar.

Fremde Federn

Vor nicht allzu langer Zeit waren sowohl Senatsverwaltung als auch Bezirksämter davon überzeugt (und sind es vermutlich in Teilen immer noch), dass es im Zusammenhang mit der Novellierung des Straßenreinigungsgesetzes auch innerhalb einer Kleingartenanlage grundsätzlich einen Winterdienst geben muss. In zwei Verfahren hat der Bezirksverband Weißensee vor dem Landgericht rechtskräftig erstritten, dass aus der Verkehrssicherungspflicht heraus keine Schnee- und Eisbeseitigung innerhalb einer Kleingartenanlage abgeleitet werden kann. Und welchen Anteil hat der VDGN daran?

Übrigens

soll die Delegiertenkonferenz der KGA “Märchenland” beschlossen haben, als Verein aus dem BV Weißensee aus- und in den BV Pankow einzutreten. Komisch nur, dass weder der Vorstand des Kleingartenvereins noch die beiden Bezirksverbände davon irgendetwas gehört haben, zumindest nicht vor dieser Veröffentlichung in den VDGN-Nachrichten. Da hat wohl ein bekannter VDGN-Aktivist aus der KGA “Märchenland” sein Wunschdenken mit der harten Wirklichkeit verwechselt. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Eigentor!

Dank

Da wären wir Kleingärtner wohl nicht von selbst drauf gekommen - wir müssen in unsere Verträge schauen! Gut, dass uns das endlich einmal gesagt wurde. Der VDGN scheint pauschal die Kleingärtner wohl als geistig nicht so ganz auf der Höhe abqualifizieren zu wollen? Aber warum umwirbt man uns dann so lästig??? Wieder ein neues Werbeheftchen, immer noch die alte Masche: Groß aufgemacht, wenig Substanz, viele Halbwahrheiten, gezielte Falschinformation. Aber doch deutlich und unverkennbar: Es geht nicht um das Kleingartenwesen, es geht nicht um die Bewahrung einer ideellen Überzeugung, Natur eben nicht nur mit Rosen, Rasen und Koniferen oder Wohnen im Grünen zu verbinden, sondern darum, sich in gärtnerischer Betätigung in der Gemeinschaft Gleichgesinnter wohl zu fühlen - und dabei zugleich einen unverzichtbaren ökologischen wie sozialen Beitrag für die Attraktivität dieser Stadt zu leisten. Dem VDGN geht es einzig und allein um die Gewinnung zahlender Mitglieder, da ist kein Mittel zu schade. Allerdings, wir Kleingärtner erkennen dies durchaus, so blöd sind wir dann doch nicht.

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